- Kategorie: Brand vom 08.08.1937
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Ein durch Brandstiftung entstandenes Großfeuer vernichtete am 08.08.1937 die Ernte von 50 Morgen Ackerland
Am 09. August brachte das Salzwedeler Wochenblatt in großer Aufmachung die Schreckensnachricht, dass vier Scheunen und ein Stallgebäude in Vissum durch Feuer vernichtet worden seien und damit wertvolles Ernährungsgut unseres deutschen Volkes.
Das Getreide von 50 Morgen war den gierigen Flammen zum Opfer gefallen.
Schon damals wurde böswillige Brandstiftung angenommen und das verwerfliche und verbrecherische Tun richtig als ein staatsfeindlicher Akt gekennzeichnet.
Jene Nacht zum 09. August war für den Ort Vissum sowie Umgebung eine Schreckensnacht. Eine Feldscheune und drei andere große Scheunen der Besitzer Zander (Kleinau), Albert Schulz und Reckling (Heinicke), die räumlich gar nicht zusammen liegen, wurden mit samt dem schon geborgenen Teil der Ernte ein Raub der Flammen. Außerdem kamen in den Flammen einige Schweine sowie Wagen, Geräte und Maschinen von beträchtlichem Wert um.
Das erste Feuer war kurz vor 3 Uhr morgens in einer Scheune ausgebrochen, die etwa 600 Meter vom Ort entfernt liegt und dem Ortsbauernführer Zander gehört. Als die Wehr sich anschickte, von diesem Brandplatz zurückzukehren, gab es einen neuen Alarm, dicht am Orte stand die Scheune des Bürgermeisters Albert Schulz in Flammen. Danach brach auch Feuer in der an der Dorfstraße liegenden Scheune des Besitzers Zander aus und ebenfalls in der Scheune bei Reckling. Von überall her aus der Umgebung waren die Feuerwehren gekommen, selbst die Motorspritze aus Salzwedel war mit zur Stelle, um gegen die verherende Glut anzukämpfen. Soviel konnte wenigsten geschafft werden, dass man das Übergreifen auf andere Gebäude verhinderte.
Fieberhaft wurde dann daran gearbeitet seitens der Gendarmerie und der nach Vissum beorderten Kriminalpolizei, um das scheußliche Verbrechen an unserer Volkswirtschaft aufzudecken.
Es stehen unter Anklage Robert Dombrowski, Karl Falkenberg und Willi Brendel, sämtlich Vissum, die schon im Jahre 1932 als Mitglieder des Roten Frontkämpferbundes vorsätzlich gefüllte Scheunen n Brand gesetzt haben. Sie konnten sich die ganzen Jahre noch der gebührenden Strafe entziehen. Nun aber ist ihm die Tat vom 09. August 1937 zum Verhängnis geworden.
Die Verhandlung vor dem Mitteldeutschen Sondergericht Halle unter Vorsitz des Landesgerichtdirektors Grunick tagte im Schöffensaal zu Salzwedel.